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Der neugewählte Integrationsrat

Mit einer Wahlbeteiligung von 20,89 % konnte die Wahlbeteiligung der letzten Wahl um das Dreifache gesteigert werden. Mehr als 1000 Wähler kamen am Sonntag ins Wahlbüro im Rathaus, um über die Zusammensetzung des neuen Integrationsrates für die nächsten 5 Jahre abzustimmen. Gegen 19 Uhr standen dann die 10 Mitglieder fest: Die Liste "Internationales Bündnis für Ahlen" stellt mit 52,12 % der Stimmen 6 Mitglieder, die "Ahlener Integrationsliste" mit 23,42 % 2 Mitglieder, die Liste "Ankommen Ahlen" mit 11,48 % ein Mitglied und auch der Einzelkandidat Samim Kemerli wurde mit 6,96 % der Stimmen in den neuen Rat gewählt.
Über einen Sitz im Integraitonsrat können sich freuen (Photo von links nach rechts): Saban Karali, Alaaddin Gönes, Adem Türkoglu, Ümmahan Holetzek-Tüney, Niyazi Güler, Ilkay Danismaz, Samim Kemerli, Mathias Harman und Ugur Dogan. Es fehlt: Metin Ates.

Die Ergebnisse der Integrationsratswahl 2010

Die Kandidaten für die Integrationsratswahl

Für den Integrationsrat in Ahlen kandidieren in diesem Jahr:

- Ferid Atac, Fachingenieur (Einzelkandidat)

- Derya Kerter, Hotelfachfrau (Einzelkandidatin)

- Samim Kemerli, Groß- und Einzelhandelskaufmann (Einzelkandidat)

- "Ankommen Ahlen" (Liste)

  1. Ümmahan Holetzek-Tüney, Pflegedienstleiterin
  2. Nuray Kütük, Zahnarzthelferin
  3. Sengül Merdivan, Arzthelferin
  4. Özgür Kütük, Groß- und Außenhandelskauffrau

- "Ahlener Integrationsliste"

  1. Niyazi Güler, Dipl.-Ing. Maschinenbau
  2. Ilkay Danismaz, Energieelektromiker
  3. Saban Ünasi, Dipl. Bauingenieur
  4. Volkan Turp, Warenannehmer
  5. Abdulkadir Ulumaskan, Lehrer
  6. Deniz Aydin, Fachinformatiker
  7. Tarek Ahmo, Journalist
  8. Ilhan Kabasakal, Bauunternehmer
  9. Hekim Koc, Maurer

- "Internationales Bündnis für Ahlen" (Liste)

  1. Adem Türkoglu, Handelsvertreter
  2. Ugur Dogan, Kaufmann
  3. Mathias Harman, Bankkaufmann
  4. Saban Karali, Rentner
  5. Alaaddin Gönes, Maschinenbautechniker
  6. Metin Ates, Groß- und Einzelhandelskaufmann
  7. Almir Mehovic, Pflegedienstleiter
  8. Bilgin Ergün, Groß- und Einzelhandelskauffrau
  9. Nadir Gümüs, Bergmann

„Mehr Wahlbeteiligung für aktive Integrationsarbeit“

Werben für die Wahl des Integrationsrates am 07.02.2010 (von links nach rechts): Mehmet Tanli, Burkhart Knepper, Daniela Noack, Benedikt Ruhmöller und Adem Türkoglu

Dies ist das angestrebte Ziel des städtischen Integrationsteams, des Vorsitzenden des bisherigen Ausländerbeirates, Adem Türkoglu, und von Bürgermeister Benedikt Ruhmöller, wenn am 7. Februar 2010 die Wahlen zum Integrationsrat der Stadt Ahlen stattfinden.

Bei den Wahlen zum Ausländerbeirat vor fünf Jahren lag die Beteiligung noch bei unter zehn Prozent. Das soll nun durch umfassende Informationen und gezielte Öffentlichkeitsarbeit geändert werden. „Für die Mitwirkung der zugewanderten Mitbürger an der Kommunalpolitik ist der Integrationsrat ein zentrales Instrument. Es ist mir daher wichtig, dass sich Menschen unterschiedlichster Herkunft aktiv an der Gestaltung der städtischen Integrationspolitik beteiligen“, macht Benedikt Ruhmöller deutlich.

 

Daniela Noack vom Integrationsteam lädt alle wahlberechtigten Ausländerinnen und Ausländer zur Wahl ein. Diese erhalten in den nächsten Tagen ihre Wahlberechtigungskarte. Wahlberechtigt sind aber auch Deutsche, die vor maximal 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. „Diesen Wahlberechtigten konnten wir leider keine Wahlbenachrichtigung zukommen lassen, weil wir sie nicht erfassen können“, bedauert Daniela Noack. Sie erklärt aber, dass bis zum 26.01.2010 die Möglichkeit besteht, sich in ein Wählerverzeichnis eintragen zu lassen.

Das Verzeichnis liegt im Rathaus, Büro 339 in der 3. Etage aus Wer am 7. Februar nicht zur Wahl gehen kann, kann seine Stimme vorab per Briefwahl abgeben. Vom 25. Januar bis 5. Februar steht dafür im Rathaus, Büro 339 in der 3. Etage ein Briefwahlbüro zur Verfügung.

Bekanntmachung zur Integrationsratswahl am 7. Februar 2010

Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen zur Integrationsratswahl am 07. Februar 2010

1. Das Wählerverzeichnis für den Wahlbezirk der Stadt Ahlen liegt in der Zeit vom 18.01. bis 22.01.2010 während der Dienststunden

montags, dienstags und freitags
von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr,

mittwochs
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

donnerstags
von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

im Raum 339 des Rathauses, 3. Etage, Westenmauer 10, 59227 Ahlen, zur Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Tag der Geburt ist für Dritte nicht einsehbar.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 22.01.2010 bis 16.00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Ahlen, Zimmer 339 des Rathauses, Westenmauer 10, 59227 Ahlen Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 17.01.2010 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe im Wahllokal des Stimmbezirks oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (bis 22.01.2010) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
05.02.2010, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag, bis 15.00 Uhr, gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch am Wahltage, bis 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

7. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein
1. einen Stimmzettel für die Integrationsratswahl (weiß),
2. den blauen Stimmzettelumschlag,
3. den roten Wahlbriefumschlag.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wir und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich die Stimmzettel, legt sie in den jeweils besonderen amtlichen Stimmzettelumschlag, der zu verschließen ist, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides Statt, steckt den unterschriebenen Wahlschein und den blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag und verschließt den Wahlbriefumschlag.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Sie können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Ahlen, den 22.12.2009

Stadt Ahlen
Der Bürgermeister

Ruhmöller
Wahlleiter